Das Pilotprojekt zur biometrischen Gesichtserkennung mit hochauflösenden Kameras am Berliner Bahnhof Südkreuz ist beendet. Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte die Testphase des „Sicherheitsbahnhofs“ Ende 2017 um sechs Monate bis Ende Juli 2018 verlängert und angekündigt, dass er eine flächendeckende Einführung der biometrischen Videoüberwachung plane. Sein Nachfolger Horst Seehofer schweigt bisher zum Vorzeigeprojekt am Südkreuz, die genauen Ergebnisse des Tests stehen noch aus.
Bereits seit Beginn des Projektes, das vom Bundesinnenministerium, der Deutschen Bahn, der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt durchgeführt wurde, gab es harsche Kritik an dem biometrischen Pilotvorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte mehrfach die Missachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze und machte auf weitere rechtliche und praktische Probleme bei der „intelligenten“ Videoüberwachung aufmerksam. Längst nicht alle technisch möglichen Anwendungsszenarien der biometrischen Videobeobachtung seien auch verfassungskonform. Die Hamburger Polizei plant allerdings aktuell dennoch, Software zur Gesichtserkennung für Bild- und Videomaterialien dauerhaft einzusetzen.

Wir sprechen mit dem Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der DAV vertritt mit derzeit rund 65.000 Mitgliedern die Interessen der deutschen Anwaltschaft auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
Wie steht es um die Rechtsgrundlage?
Constanze Kurz: Der DAV hatte bereits zu Beginn des Testprojektes am Südkreuz im Jahr 2017 darauf hingewiesen, dass eine Rechtsgrundlage für das „massenhafte Scannen von Gesichtern“ fehle. Wie bewerten Sie, dass das Innenministerium mit Verweis auf die Tatsache, dass man doch Freiwillige für den Test angeworben hätte, die Schaffung einer Rechtsgrundlage nicht für notwendig hielt?
Ulrich Schellenberg: Der DAV kritisiert in erster Linie nicht die Testphase, sondern den zu erwartenden Echtbetrieb. Da kann dann von Freiwilligkeit nicht mehr gesprochen werden. Der Echtbetrieb einer automatisierten Gesichtserkennung ist ein massiver Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Und bislang gibt es für diese Form des massenhaften Datenabgleichs keine Rechtsgrundlage.
Constanze Kurz: Sind aus Ihrer Sicht Videokameras mit eingebauter Gesichtserkennungssoftware für den angestrebten Zweck der Terrorfahndung oder bei der Suche nach „Gefährdern“ überhaupt sinnvoll?
Ulrich Schellenberg: Auch Gefährder dürfen sich frei an öffentlichen Plätzen bewegen. Der Fall Anis Amri zeigt ja auch, dass Videotechnik Anschläge nicht verhindern kann. Amri hatte sich bewusst von einer Kamera an einem Berliner Bahnhof filmen lassen und einen IS-Gruß gezeigt. Selbst wenn die Gesichtserkennung also anschlägt, könnte ein terroristischer Angriff nicht verhindert werden.

Constanze Kurz: Der DAV hatte bereits zu Beginn des Tests die Frage aufgeworfen, wann die biometrischen Systeme eigentlich anschlagen sollten. Ist diese Frage nach dem langen Testzeitraum nun beantwortet worden? Sind Sie einverstanden mit der Informationspolitik des Innenministeriums zum Südkreuz-Test?
Ulrich Schellenberg: Die Transparenz dieses Projekts lässt sehr zu wünschen übrig. Etliche Fragen bleiben seit über einem Jahr unbeantwortet: Wie fehleranfällig ist das System? Können Missbrauch und Manipulation der Technik verhindert werden? Welche Daten werden genau gesammelt? Und für wie lange, durch wen und wo werden diese Daten gespeichert?
Gerade, wenn Löschfristen nicht ausreichend geregelt sind, liefe ein flächendeckender Einsatz intelligenter Videoüberwachung auf eine „optische Vorratsdatenspeicherung“ hinaus. Die Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof jedoch abgelehnt. Die einseitige Wissenshortung seitens der Initiatoren stärkt jedenfalls nicht gerade das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit dieses Vorhabens.
„Technische und prozessuale Details bleiben im Dunkeln“
Constanze Kurz: War der Test aus Ihrer Sicht als ein „ergebnisoffenes“ Experiment angelegt? Wie bewerten Sie die bisher veröffentlichten Ergebnisse des Tests?
Ulrich Schellenberg: Das Südkreuzprojekt ist von Anfang an von nur sehr vagen Theorien und Erwartungen in Sachen Effizienz begleitet worden. Zwischenberichte werden nicht veröffentlicht, technische und prozessuale Details bleiben im Dunkeln.
Ganz zu schweigen davon, dass es bislang keinen wissenschaftlichen Beweis dafür gibt, dass Gesichtserkennungssysteme tatsächlich in der Lage sind, Verbrechensraten zu senken und die objektive Sicherheit zu erhöhen. Es liegt daher nahe, dass das Projekt unabhängig von konkreten Zahlen als erfolgreich verkauft werden soll.
Constanze Kurz: Die Bundesregierung hatte im Sommer 2017 auf eine parlamentarische Anfrage zur Erfolgsbewertung des Südkreuz-Tests folgende Antwort gegeben: „Ein erfolgreiches Erprobungsergebnis ist nicht abhängig von konkreten Erkenntnisraten. Aus Sicht des Bundesministeriums des Innern liegt ein erfolgreiches Erprobungsergebnis vor, wenn ein signifikanter Mehrwert für die polizeilichen Aufgaben der Bundespolizei festgestellt werden kann.“
Teilen Sie diese Einschätzung zu einem Testerfolg? Sollten aus Sicht des DAV die konkreten statistischen Testergebnisse und Erkenntnisraten mit den Ausschlag geben, ob biometrische Personenüberwachung künftig eingesetzt werden soll?
Ulrich Schellenberg: Unklar ist bei dieser Aussage bereits, wann genau ein „signifikanter Mehrwert“ vorliegt. Testergebnisse und Erkenntnisraten sind als Teil der Gesamtauswertung selbstverständlich mit einzubeziehen. Momentan bestehen ja noch gravierende Zweifel, ob es „gute“ Ergebnisse unter Alltagsbedingungen überhaupt gibt.
Und auch die besten Ergebnisse müssen im Lichte der massiven Grundrechtseingriffe betrachtet werden. Im Übrigen ist es nicht die Aufgabe unbescholtener Bürger, auf ihre Freiheitsrechte zu verzichten, um der Polizei ihre Arbeit zu erleichtern.
Flächendeckende Gesichtserkennung?
Constanze Kurz: Wie bewertet der DAV die noch von Minister Thomas de Maizière geäußerte Forderung nach flächendeckender Gesichtserkennung? Was ist nach Abschluss der ersten Südkreuz-Testphase vom neuen Innenminister Horst Seehofer zu fordern?
Ulrich Schellenberg: Bevor überhaupt Testergebnisse dieses Pilotprojektes vorliegen, erscheint die Forderung von de Maizière voreilig. Davon abgesehen, halte ich dieses Szenario weder für praktisch umsetzbar noch für objektiv erforderlich – und im Hinblick auf die Grundrechte erst recht nicht für gewollt.
Was die aktuelle Testphase angeht, bleibt zu hoffen, dass Seehofer den tatsächlichen Mehrwert darstellt, die konkreten Ergebnisse transparent macht und diese nicht vorschnell für gut befindet.
Constanze Kurz: Vielen Dank für das Interview!
